Ratgeber
Wohnung räumen nach einem Todesfall
Nach einem Todesfall sollte die Wohnung erst geräumt werden, wenn die Erbschaft angenommen ist oder die Ausschlagungsfrist von drei Monaten geklärt wurde. Der Mietvertrag läuft weiter und kann von den Erben unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt werden.
Die richtige Reihenfolge
- Dokumente sichern: Verträge, Policen, Bankunterlagen, Testament
- Erbrechtliche Lage klären, bevor Gegenstände entfernt werden
- Mietvertrag kündigen und Abgabetermin mit der Verwaltung fixieren
- Wertgegenstände und Erinnerungsstücke innerhalb der Familie verteilen
- Räumung, Entsorgung und Endreinigung beauftragen
Wichtig vor der Räumung
Wer Gegenstände aus dem Nachlass entfernt, bevor die Erbschaft geregelt ist, kann als Erbe gelten und damit auch für Schulden haften. Bei unklarer finanzieller Lage ist Zurückhaltung und eine Absprache mit der zuständigen Behörde ratsam.
Wie wir dabei vorgehen
- Wir arbeiten mit einer Ansprechperson und respektieren familiäre Absprachen.
- Fotos, Briefe, Schmuck und Dokumente werden gesichert und übergeben, nie entsorgt.
- Auf Wunsch dokumentieren wir jeden Raum vor der Räumung mit Bildern.
- Die Rechnung stellen wir auf den gewünschten Kostenträger oder die Erbengemeinschaft aus.
Häufige Fragen
- Wie lange läuft der Mietvertrag nach einem Todesfall weiter?
- Er endet nicht automatisch. Die Erben können ihn unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen.
- Darf ich vor der Erbteilung räumen lassen?
- Besser nicht. Warten Sie ab, bis die erbrechtliche Lage geklärt ist, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
