Ratgeber
Checkliste für die Wohnungsabgabe in der Schweiz
Bei der Wohnungsabgabe kontrolliert die Verwaltung Küche, Nasszellen, Böden, Fenster, Storen und Nebenräume auf Sauberkeit und Schäden. Normale Abnutzung geht zulasten der Vermieterschaft, übermässige Abnutzung und fehlende Reinigung zulasten der Mieterschaft.
Raum für Raum
- Küche: Backofen, Dampfabzugsfilter, Kühlschrank abgetaut, Schubladen leer und ausgewischt
- Bad und WC: Kalk entfernt, Fugen sauber, Duschvorhang oder Trennwand gereinigt
- Böden: gewischt, Randzonen und Übergänge nicht vergessen
- Fenster: Scheiben, Rahmen, Falze, Storen und Rollladenkästen
- Nebenräume: Keller, Estrich, Balkon, Garage vollständig geräumt
- Übergabe: alle Schlüssel inklusive Kopien, Bedienungsanleitungen, Fernbedienungen
Normale Abnutzung versus Schaden
Lichtstreifen an Wänden, kleine Nagellöcher oder abgelaufene Böden sind normale Abnutzung. Brandlöcher, tiefe Kratzer, Wasserflecken oder Bohrlöcher in Plättli gelten als Schaden und werden nach Restlebensdauer verrechnet.
Was eine Abnahmegarantie bringt
Bei einer Umzugsreinigung mit Abnahmegarantie ist die Reinigungsfirma bei der Abgabe dabei und behebt Beanstandungen sofort oder kurzfristig, ohne Zusatzkosten. Das verhindert Streit und Abzüge vom Mietzinsdepot.
Häufige Fragen
- Muss ich Wände vor der Abgabe streichen?
- Nur, wenn Sie ungewöhnliche Farben angebracht oder die Wände übermässig beschädigt haben. Normale Abnutzung genügt nicht als Grund.
- Wann sollte die Endreinigung stattfinden?
- Idealerweise am Tag vor der Abgabe, nachdem die Wohnung vollständig geräumt ist.
